Elektrogesetz - Altgeräterücknahme
Entsorgungshinweis: Umweltgerechte Entsorgung der Elektro-Altgeräte
Wir sind gemäß den Regelungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) dazu verpflichtet, von uns gelieferte Elektrogeräte zurückzunehmen sowie für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen und Sie dazu auf Folgendes hinzuweisen: Elektrogeräte sind durch dieses Zeichen mit der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Es bedeutet, dass Batterien und Altgeräte nicht über den Hausmüll oder den unsortierten Siedlungsabfall entsorgt werden dürfen.
Elektro-Altgeräte enthalten schädliche Stoffe und Ressourcen. Die schädlichen Stoffe können negative Auswirkungen auf die Gesundheit und Umwelt haben. Als Verbraucher sind Sie gesetzlich verpflichtet, Elektro-Altgeräte bei einer zugelassenen Rücknahmestelle, zum Beispiel bei einer Sammelstelle der örtlichen Gemeinde oder des Stattteils entsorgen zu lassen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Altgeräte fachgerecht verwertet und negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden.
Zudem nehmen wir selbst unentgeltlich Elektro-Altgeräte zurück. Einige Altgeräte können Sie kostenlos abholen lassen: Auf Ihren Wunsch hin werden wir bei der Auslieferung eines Elektro- und Elektronikgerätes der Kategorien 1 (Wärmeüberträger), 2 (Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten) und 4 (Großgeräte) der Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes Ihr Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abholen. Beispiele dafür, welche Elektrogeräte diesen Kategorien zuzuordnen sind, finden Sie hier: Gerätezuordnung
Sofern ein Produkt für die unentgeltliche Abholung infrage kommt, werden wir Sie bei der Bestellung eines solchen Gerätes im Bestellvorgang danach fragen, ob Sie bei der Auslieferung des neuen Gerätes ein Altgerät abholen lassen möchten. Um unserer Aufgabe der Entsorgung oder Wiederverwertung nachzukommen, sind wir außerdem einem flächendeckenden Entsorgungssystem angeschlossen. Beim Kauf eines Elektro- und Elektronikgerätes der Kategorien 3 (Lampen), 5 (Kleingeräte) und 6 (Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte) der Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes können Sie Ihr Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, kostenlos an eine Sammelstelle in Ihrer Nähe bringen. Bis zu 3 Altgeräte pro Geräteart, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, können Sie unabhängig vom Kauf eines neuen Elektrogerätes ebenfalls auf diese Weise entsorgen lassen.
Nähere Informationen zur Rückgabe von Altgeräten und zu Sammelstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf der Webseite des Entsorgungssystems: Weee-System
Unsere Registrierungsnummer bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) lautet: WEEE-Reg.-Nr.: DE 62907741
Löschen von personenbezogenen Daten
Bitte beachten Sie, dass sich auf dem Elektro-Altgerät gegebenenfalls noch personenbezogene Daten befinden können. Jeder Verbraucher ist für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem Elektro- bzw. Elektronikgerät selbst verantwortlich. Werden Ihre personenbezogenen Daten von den zu entsorgenden Elektrogeräten nicht sicher gelöscht, kann nicht sichergestellt werden, dass diese Daten nicht in die Hände von Unberechtigten gelangen.