Was ist eigentlich die Kaffeesteuer?
Die Kaffeesteuer ist eine Verbrauchssteuer, mit der Kaffee und koffeinhaltige Getränke besteuert werden. Die Höhe der Steuer ist dabei abhängig vom jeweilig besteuerten Produkt.
Geschichte der Kaffeesteuer
Die Kaffeesteuer hat eine lange Geschichte, die schon im 18. Jahrhundert mit dem Einzug des Kaffees in das preußische Reich beginnt. Wie für eine Monarchie üblich, lag das Einfuhrmonopol für die zunehmend beliebten Kaffeebohnen beim „Alten Fritz“ (Friedrich II.), also beim Staat. Mit dem Ende des preußischen Reichs verlor dieser jedoch das Kaffeemonopol, weshalb gegen Ende des 19. Jahrhunderts ein Einfuhrzoll auf die begehrten Bohnen eingeführt wurde, der in die Reichskasse floss. Erst 1948 wurde der Einfuhrzoll im von den Alliierten besetzen Deutschland zu einer Verbrauchssteuer umgewandelt. Diese fand sogar den Weg ins Grundgesetz, da sie dem Bund zugewiesen wurde. Zur Zeit des Weltwirtschaftswunders stieg die Kaffeesteuer zeitweise auf saftige 10 D-Markt pro Kilo Kaffeebohnen an, weshalb das „schwarze Gold“ eine Zeitlang zu einem begehrten Schwarzmarktprodukt wurde. Die Aachener Kaffeefront zwischen Belgien, den Niederlanden und Deutschland wurde in der Nachkriegszeit zur größten Kaffee-Schmuggelzone der Welt. Legal wurden die Bohnen erst wieder gekauft, als der Steuersatz einige Jahre später auf 3 D-Markt pro Kilo gesenkt wurde.
Wie hoch ist die Kaffeesteuer heute?
Heute richtet sich die Höhe der Kaffeesteuer grundsätzlich nach der Art des zu versteuernden Produktes. Dabei wird unterschieden, ob es sich um Röstkaffee, löslichen Instantkaffee oder kaffeehaltige Produkte handelt. Ein fester Steuersatz existiert nur für die ersten beiden Kategorien; dieser liegt bei 2,19 Euro pro Kilo Bohnenkaffee und 4,78 Euro pro Kilo Instantkaffee.
Besondere Steuersätze für kaffeehaltige Waren
Bezüglich kaffeehaltiger Waren sieht das Kaffeesteuergesetz in § 2 Absatz 2 besondere Steuersätze vor. Die Höhe der Steuer ist davon abhängig, welcher Kaffee in welcher Menge enthalten ist. Dabei sind die Steuersätze nach dem Anteil an Instant- oder Röstkaffee gestaffelt. Erhoben wird die Kaffeesteuer von der Bundeszollverwaltung, wobei die gesamten Einnahmen in den Haushalt des Bundes fließen. Das Aufkommen aus der Kaffeesteuer lag dabei in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren kontinuierlich bei knapp über einer Milliarde Euro jährlich.
Wer zahlt die Steuer?
Wie auch bei anderen Verbrauchssteuern liegt das Ziel der Kaffeesteuer darin, den Kaffeeverbrauch durch den Endverbraucher zu versteuern. Da die Steuer jedoch schon beim Import des Kaffees oder der kaffeehaltigen Waren anfällt, wird sie zunächst durch die Kaffeehändler an den Staat abgeführt. Diese schlagen die auf diese Weise entstehenden Mehrkosten auf den eigentlichen Kaffeepreis auf, was einen höheren Verkaufspreis für den Verbraucher bedeutet. Letztendlich wird die Steuer also zu großen Teilen durch den Endverbraucher getragen.
Müssen Privatpersonen Steuern zahlen, wenn sie Kaffee im Ausland kaufen?
Kaffee oder kaffeehaltige Waren, die Privatpersonen für den eigenen Bedarf in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union kaufen und nach Deutschland bringen, unterliegen nicht der Steuerpflicht. Dabei gilt ein Eigenbedarfs-Richtwert von 10 Kilogramm – allerdings nur, wenn der Kaffee auch persönlich im Ausland abgeholt wird. Für Kaffee oder kaffeehaltige Waren, die über das Internet bestellt werden, müssen auch Privatpersonen die Steuer zahlen.